Medizinisches Versorgungszentrum

 

Kooperatives Gesundheitszentrum oder medizinisches Versorgungszentrum?

Das eine schließt das andere nicht aus. Dem Gesetz nach (§95 SGBV) ermöglicht ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) die enge fachübergreifende Zusammenarbeit mindestens zweier Ärzte mit unterschiedlichen Facharztbezeichnungen unter einem Dach zur Sicherstellung einer patientenorientierten Versorgung.

 

Ob selbstständiger Vertragsarzt oder angestellter Arzt – wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten eines MVZ auf, selbstverständlich unter Berücksichtigung des im Januar 2012 in Kraft tretenden GKV-Versorgungsstrukturgesetzes.

 

 

  • Konzeption eines geeigneten Betreibermodells
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreiber 
  • Beachtung aller gesetzlichen Restriktionen bei der MVZ-Gründung
  • Ermittlung von Kosteneinsparpotentialen
  • Bündelung der Verwaltungsaufgaben

 

Entscheiden Sie selbst,

  • ob die Eigenständigkeit Ihrer Arztpraxis gewahrt werden soll oder ob Sie sich gemeinsam mit anderen Kollegen für ein ärztegeführtes MVZ entscheiden,
  • ob Ihr Arztsitz gewinnbringend an eine Betreibergesellschaft verkauft werden soll, oder ob Sie sich selbst in der Betreibergesellschaft mit seinem Sitz einzubringen und ggf. sogar die ärztliche Leitung eines MVZ übernehmen möchten.

 

 

KONTAKT

 

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